Apothekenreformgesetz: Kritik an Plänen des Bundesgesundheitsministeriums

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Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach

(Saarbrücken, 13. Juni 2024) – Der Referentenentwurf des „Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform“ aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat für erhebliche Unruhe in der Apothekenlandschaft gesorgt. Der Entwurf, der ohne vorherige Einbindung der apothekerlichen Standesorganisationen entwickelt wurde, sieht vor, Apotheken zuzulassen, die lediglich acht Stunden pro Woche von einem Apotheker oder einer Apothekerin beaufsichtigt werden. Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes, äußerte sich dazu kritisch.

Saar erklärte, dass die Pläne des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach das derzeitige Apothekenwesen demontieren würden. Er bezeichnete die angedachten Apotheken als „Ramsch-Läden“ und warnte, dass diese Regelung besonders im ländlichen Raum zu erheblichen Problemen bei der Arzneimittelversorgung führen könnte. Saar betonte, dass die Vision des Ministers nicht nur die Qualität der Versorgung gefährde, sondern auch den Zugang zu notwendigen Medikamenten für viele Patientinnen und Patienten erschwere.

Der Präsident der Apothekerkammer kritisierte zudem die Art und Weise, wie der Entwurf präsentiert wurde. Anstatt den Berufsstand frühzeitig einzubinden, wurde der Referentenentwurf exklusiv über eine große deutsche Tageszeitung veröffentlicht. Saar bezeichnete dieses Vorgehen als verstörend und betonte, dass es Konsens sein sollte, betroffene Berufsgruppen frühzeitig in politische Entscheidungen einzubeziehen. Dies sei wichtig, um das Vertrauen in politische Prozesse zu erhalten und extremistische Tendenzen in der Gesellschaft zu verhindern.

Ein weiterer Kritikpunkt von Saar war die Verknüpfung dringend notwendiger wirtschaftlicher Reformen mit dem Apothekenreformgesetz. Er führte an, dass die wirtschaftliche Lage der Apotheken nach wie vor extrem angespannt sei und durch das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Verbot von Skonti noch verschärft werde. Saar erklärte, dass jede Apotheke durch dieses Verbot mit zusätzlichen Kosten von 20.000 bis 25.000 Euro belastet werde. Die Möglichkeit, Skonti wieder zu erlauben, hätte durch eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung problemlos umgesetzt werden können. Stattdessen sei diese Regelung nun an das Apothekenreformgesetz gekoppelt, was Saar als Versuch wertete, den wirtschaftlichen Druck auf Apotheken zu nutzen, um die umstrittenen Reformpläne durchzusetzen.

Saar forderte politischen Handlungsbedarf und kündigte an, den Druck auf die Entscheidungsträger zu erhöhen, um die Interessen der Apotheken und ihrer Patientinnen und Patienten zu schützen. Die Apothekerkammer werde sich weiterhin für eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung einsetzen und die geplanten Reformen kritisch begleiten.

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