Fortführung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Neunkirchen

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Symbolfoto

Neunkirchen, 06. Juni 2024 – Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KVS) hat beschlossen, die Bereitschaftsdienstpraxis in Neunkirchen in einer reduzierten Form weiterzuführen. Dieser Beschluss ersetzt die Entscheidung vom Februar dieses Jahres und sieht vor, dass die Praxis an Wochenenden und Feiertagen von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet bleibt.

Die Praxis wird als Zweigstelle der Bereitschaftsdienstpraxis Saarbrücken betrieben und von einem Arzt sowie einer medizinischen Fachangestellten besetzt. Ein zusätzlicher Fahrdienst wird nicht mehr angeboten, sondern über die anderen Bereitschaftsdienstpraxen organisiert.

Dieser Schritt berücksichtigt die Bedeutung Neunkirchens als zweitgrößte Stadt des Saarlandes und die Notwendigkeit, den Landkreis Neunkirchen weiterhin mit ärztlichen Bereitschaftsdienstleistungen zu versorgen.

Die Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder und Jugendliche am Standort Neunkirchen Kohlhof bleibt unverändert bestehen und wird weiterhin wie gewohnt betrieben.

Die KVS reagiert damit auf die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung und stellt sicher, dass die medizinische Versorgung an Wochenenden und Feiertagen gewährleistet bleibt, auch wenn der Umfang der Dienstleistungen reduziert wird.

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