KNAPPSCHAFT informiert Versicherte über Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025

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Symbolfoto

Ab Anfang 2025 wird im Rahmen des Digitalgesetzes die „elektronische Patientenakte (ePA) für alle“ eingeführt. Die ePA dient als digitaler Speicher für Gesundheitsdokumente und ermöglicht den Austausch medizinischer Informationen zwischen Ärztinnen, Ärzten und Versicherten. Ziel ist es, die medizinische Versorgung durch bessere Vernetzung zu optimieren. „Durch die ‚ePA für alle‘ erhoffen wir uns eine Verbesserung der individuellen Behandlung“, erklärt Dr. Thomas Dietrich, Leiter der Kranken- und Pflegeversicherung bei der KNAPPSCHAFT.

Bereits jetzt können Versicherte der KNAPPSCHAFT die ePA über die App „Meine GESUNDHEIT“ nutzen. Ab 2025 wird die ePA zusätzlich mit der elektronischen Gesundheitskarte direkt in Arztpraxen verfügbar sein. Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten angelegt, bleibt jedoch ein freiwilliger Service. Versicherte haben die Möglichkeit, der Nutzung zu widersprechen.

Bis Ende Oktober 2024 informiert die KNAPPSCHAFT ihre Versicherten schriftlich über die ePA und die Widerspruchsregelung. Weitere Informationen sind auf der Website der KNAPPSCHAFT verfügbar.

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