Reiseversicherungen auf dem Prüfstand: Schutzengel oder Geldfalle?

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Symbolfoto

Mit der Annäherung der Urlaubssaison in ganz Europa steigt das Interesse an Reiseversicherungen, einem Thema, das oft vernachlässigt wird, aber im Notfall bedeutende finanzielle und emotionale Entlastung bieten kann. Karolina Wojtal, Juristin und Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ), gibt Aufschluss über die wichtigen und weniger empfehlenswerten Reiseversicherungen.

Eine unverzichtbare Versicherung ist laut Frau Wojtal die Auslandsreisekrankenversicherung. Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deckt zwar Standardbehandlungen ab, jedoch können im Ausland unvorhergesehene Kosten entstehen, die die EHIC nicht abdeckt. Insbesondere in Notfällen, wie bei Pistenunfällen während eines Skiurlaubs, kann eine Auslandskrankenversicherung die Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro abdecken.

Während die Auslandskrankenversicherung als essenziell betrachtet wird, ist die Reiserücktrittsversicherung eine Option, die unter bestimmten Bedingungen empfehlenswert ist, wie bei teuren, langfristig geplanten Reisen oder wenn Kinder mitreisen. Die Versicherung greift bei unvorhergesehenen Krankheiten, Unfällen oder Todesfällen in der Familie.

Frau Wojtal rät zur Vorsicht bei bestehenden Vorerkrankungen und empfiehlt, ein ärztliches Attest zur Bestätigung der Reisetauglichkeit vorlegen zu können. Sie warnt jedoch, dass Versicherer in solchen Fällen oft zögern, Leistungen zu erbringen.

Weniger empfehlenswert sind nach Frau Wojtals Erfahrung die Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung sowie die Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung, da die üblichen in Deutschland abgeschlossenen Versicherungen häufig bereits ausreichenden Schutz bieten. Besonders bei der Reisegepäckversicherung sei die Leistungserbringung an strenge Bedingungen geknüpft, was sie oft unnötig macht.

Zum Abschluss betont Frau Wojtal die Wichtigkeit, darauf zu achten, dass Versicherungsunternehmen einer Schlichtungsstelle angeschlossen sind, was auf ein Verbraucherinteresse des Anbieters hinweist. Sie ermutigt Verbraucher, sich bei Problemen oder Fragen an das EVZ zu wenden und wünscht allen eine unfallfreie und erholsame Reisezeit.

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